
Besondere Vertragsbestimmungen für die Energieberater der OptimalGrün Direct GmbH
1. Präambel
Die OptimalGrün Direct GmbH (nachstehend OptimalGrün Direct genannt) gestattet dem Energieberater (nachstehend EB genannt) im Rahmen dieses Vertrages die Vermittlung von verschiedenen Produkten der OptimalGrün Direct und ihrer Produktpartner.
Dieser Vertrag regelt die Beziehungen zwischen dem Energieberater und der OptimalGrün Direct. Er ist die Grundlage für eine gemeinschaftliche, faire und erfolgreiche Geschäftsbeziehung.
1. Handelsvertreter im Nebenberuf
Der Energieberater ist selbständiger Handelsvertreter im Nebenberuf gemäß §§ 84, 87 Abs. 1 92 b HGB und vermittelt die von der OptimalGrün Direct GmbH angebotenen Produkte und die der Produktpartner der OptimalGrün Direct.
Der EB ist nicht berechtigt, die OptimalGrün Direct oder deren Produktpartner rechtsgeschäftlich zu vertreten. Auch zum Inkasso ist der EB nicht berechtigt. Eventuell an ihn von Kunden geleistete Zahlungen leitet der EB unverzüglich, ungekürzt und bestimmungsgemäß an die OptimalGrün Direct weiter.
Die OptimalGrün Direct und ihre Produktpartner sind bei der Annahme oder Nichtannahme von Kundenaufträgen frei.
Insbesondere akzeptiert die OptimalGrün Direct keine fernmündlich erteilten Aufträge.
2. Ausschlussgründe
Für die vermittelnde Tätigkeit kann sich der EB nur einmal entweder als natürliche Person oder als Unternehmen bei der OptimalGrün Direct anmelden.
Call-Center und Vertriebsgesellschaften, die Telefonmarketing betreiben, können nicht EB der OptimalGrün Direct werden.
Kommt in den Fällen von Absatz 1 und 2 gleichwohl ein Vertrag zustande, ist dieser mit sofortiger Wirkung kündbar. Die Regelungen über die Anfechtung eines Vertrages und etwaige Schadensersatzansprüche der OptimalGrün Direct bleiben hiervon unberührt.
3. Unterstützung durch die OptimalGrün Direct
Die OptimalGrün Direct wird den EB bei der Ausübung seiner Tätigkeit unterstützen. Die OptimalGrün Direct wird die für die Tätigkeit des EB erforderlichen Unterlagen, wie z. B. Werbebroschüren, Werbeflyer, Preislisten und Geschäftsbedingungen, dem EB zur Verfügung stellen. Diese Unterlagen bleiben bis zum vertragsgemäßen Gebrauch durch den EB Eigentum der OptimalGrün Direct. Der EB erhält die erforderlichen Informationen, Auskünfte und Nachrichten unter www.OptimalGrün-Direct.de. Die OptimalGrün Direct kann dem EB eine eigene, nur ihm zugeordnete E-Mail-Adresse zur Verfügung stellen.
4. Provisionen
Der EB erhält von der OptimalGrün Direct für jede erfolgreiche Vermittlung eines ihrer Produkte bzw. eines Produktes ihrer Produktpartner eine einmalige Provision, sobald tatsächlich ein Vertrag zustande gekommen ist, der Kunde die erste Zahlung geleistet hat und der Vertrag nicht wirksam widerrufen wurde.
Die OptimalGrün ist berechtigt, zunächst einen Teil der verdienten Provision als Reserve für Vertragsstornierungen einzubehalten. Die weiteren Voraussetzungen werden im Einzelnen in Anlage 1 geregelt.
Die Höhe der Provision für das jeweilige Produkt der OptimalGrün Direct oder ihrer Produktpartner richtet sich nach Maßgabe der Anlage 2.
Anlage 1 und Anlage 2 sind Bestandteil dieses Vertrages.
Die OptimalGrün Direct ist berechtigt, die Vergütungsregelungen mit einer Frist von einem Monat zum Beginn des folgenden Monats zu ändern. Der EB wird von der OptimalGrün Direct davon per E-Mail oder Brief in Kenntnis gesetzt.
5. Allgemeine Verhaltensgrundsätze
Der EB ist verpflichtet, seine Tätigkeit mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns auszuüben und in eigener Verantwortung sämtliche ihm obliegenden gesetzlichen, insbesondere steuer- und gewerberechtlichen Verpflichtungen zu erfüllen.
Der EB wird als Unternehmer selbst für die Versteuerung seiner Einkünfte, die Anmeldung und Abführung einer anfallenden Umsatzsteuer sorgen und diesbezüglich OptimalGrün Direct schad- und klaglos halten.
Der EB hat die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten, insbesondere darf er nicht gegen Bestimmungen des Datenschutz- und Wettbewerbsrechts verstoßen.
Der EB vermittelt Dienstleistungs- und Warenlieferungsverträge mit langfristiger Laufzeit. Demzufolge ist der Grundsatz zu beachten, dass nur Kunden in Frage kommen, bei denen keine Zweifel bestehen, dass sie die eingegangenen Verpflichtungen über die gesamte Laufzeit erfüllen können.
Der EB ist verpflichtet, die Identität des Kunden anhand gültiger Ausweispapiere zu prüfen und dies durch Unterschrift auf dem Kundenvertrag zu bestätigen. Über die Produkte und Produktpartner der OptimalGrün Direct hat der EB den Kunden vollständig und richtig zu informieren. Insbesondere hat der EB die Kunden über ein etwaiges Widerrufsrecht sowie über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die dem jeweils vermittelten Produkt zugrundeliegen, zu informieren und ihre wirksame Einbeziehung in den jeweiligen Vertrag sicherzustellen.
Der EB verpflichtet sich, die Grundsätze der OptimalGrün Direct für den Vertrieb ihrer Produkte einzuhalten. Diese Grundsätze sind in Anlage 3 niedergelegt, die ebenfalls Bestandteil dieses Vertrages ist.
Der EB ist verpflichtet, einen Nachweis über die ordnungsgemäße Vermittlung eines Produktes der OptimalGrün Direct oder ihrer Produktpartner gemäß den gesetzlichen (insbesondere wettbewerbs- und datenschutzrechtlichen) und diesen vertraglichen Bestimmungen zu führen. Dazu hat er eine entsprechende Erklärung durch den Kunden unterzeichnen zu lassen.
Der EB ist verpflichtet auch seine Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen entsprechend der gesetzlichen und vertraglichen Regelungen zu unterrichten und zu verpflichten.
Bei unvollständiger oder fehlerhafter Beratung durch den EB oder durch seine Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen hat der EB der OptimalGrün Direct oder/und ihren Produktpartnern den hierdurch entstandenen Schaden zu ersetzen und sie von Ansprüchen Dritter freizustellen.
6. Eigene Arbeitsunterlagen, gewerbliche Schutzrechte, Domains
Selbst entworfene Arbeitsunterlagen, die in der Öffentlichkeit (z. B. beim Verkauf und bei Werbemaßnahmen) benutzt werden und auf denen der Name OptimalGrün Direct oder die Namen der Produktpartner erscheinen, bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der OptimalGrün Direct. Gleiches gilt für die Platzierung bestehender Unterlagen auf eigenen Internetseiten. Zuwiderhandlungen führen zu einer Vertragsstrafe von 1000,- Euro je Verstoß und berechtigen die OptimalGrün Direct zur fristlosen Kündigung des EB-Vertrages. Weitergehende Schadensersatzansprüche behält sich die OptimalGrün Direct ausdrücklich vor.
Der EB ist nicht berechtigt, Internet-Domains mit dem Bestandteil „OptimalGrün Direct” anzumelden. Bei Aufforderung hat er dennoch angemeldete Domains unentgeltlich auf die OptimalGrün Direct zu übertragen oder löschen zu lassen. Es ist dem EB untersagt, ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der OptimalGrün Direct oder ihren Produktpartnern den Namen, Marken und sonstige Kennzeichen sowie urheberrechtlich geschütztes Material von der OptimalGrün Direct oder ihren Produktpartnern zu vervielfältigen oder in sonstiger Weise zu nutzen, auch nicht zu Marketing- und Werbezwecken. Zuwiderhandlungen führen zu einer Vertragsstrafe von 1000,- Euro je Verstoß und berechtigen die OptimalGrün Direct zur fristlosen Kündigung des EB-Vertrages. Weitergehende Schadensersatzansprüche behält sich die OptimalGrün Direct ausdrücklich vor.
7. Vertraulichkeit, allgemeine Treuepflicht
Während und nach der Laufzeit dieses Vertrages verpflichtet sich der EB, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die ihm anvertraut oder durch seine Tätigkeit für die OptimalGrün Direct bekannt wurden, geheim zu halten. Diese Verpflichtung schließt auch alle Namen, Adressen und sonstigen persönlichen Daten ein, die andere EB der OptimalGrün Direct betreffen. Darüber hinaus darf der EB diese Informationen und Daten während und nach der Laufzeit seines Vertrages nicht für andere Zwecke als zum Nutzen der OptimalGrün Direct oder ihrer Produktpartner verwerten.
Es ist dem EB während und nach seiner Tätigkeit für die OptimalGrün Direct nicht gestattet, Kunden- oder Adressdaten, die er erst von der OptimalGrün Direct erhält oder erst aufgrund der Vermittlung von Produkten der OptimalGrün Direct oder ihrer Produktpartner erlangt, dazu zu nutzen, gezielt an diese Kunden heranzutreten, sie von der OptimalGrün Direct oder ihren Produktpartnern abzuwerben und ihnen Produkte von Wettbewerbern der OptimalGrün Direct oder ihrer Produktpartner zu vermitteln.
Der EB hat diese Verpflichtungen auch seinen Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen aufzuerlegen.
Verstößt der EB gegen eine Verpflichtung gemäß den vorstehenden Absätzen unter Ziffer 7. dieses Vertrages, ist der EB zur Zahlung einer Vertragsstrafe von 1.000,- Euro je Verstoß verpflichtet. Weitergehende Schadensersatzansprüche behält sich die OptimalGrün Direct ausdrücklich vor. Die OptimalGrün Direct ist zudem zur fristlosen Kündigung des EB-Vertrages berechtigt.
8. Abrechnungen
Abrechnungen muss innerhalb von 30 Tagen nach Zustellung schriftlich widersprochen werden, ansonsten gelten sie als anerkannt.
9. Vertragslaufzeit und Kündigung
Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Beide Parteien können den EB-Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund ist insbesondere dann gegeben, wenn das Vertrauensverhältnis zwischen den Parteien aufgrund des vom anderen Vertragspartner gesetzten Grundes für den kündigenden Vertragspartner so nachhaltig gestört ist, dass eine Fortsetzung des Vertrages nicht in Betracht kommt (siehe auch Punkt 7). Die Kündigung bedarf der Schriftform.
10. Elektronischer Schriftverkehr
Erforderlicher Schriftverkehr, Abrechnungen und rechtlich bindende Erklärungen zu diesem Vertrag werden, wenn möglich, elektronisch abgewickelt. Die OptimalGrün Direct hält hierfür die erforderlichen technischen Einrichtungen auf ihren Internetseiten vor. Erklärungen, Abrechnungen oder Schriftverkehr an den EB gelten mit E-Mail-Versand an die vom EB genannte Adresse als zugegangen. Abweichende Formvorschriften gesetzlicher Bestimmungen oder dieses Vertrages bleiben unberührt.
11. Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Ansprüche aus diesem Vertrag ist der Sitz der OptimalGrün Direct. Sofern der EB ein Kaufmann im Sinne des HGB ist, ist der Sitz der OptimalGrün Direct Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag.
12. Schlussbestimmungen
Auf diesen Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Vertragssprache ist Deutsch.
Mündliche Nebenabsprachen werden nicht getroffen. Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen und die Aufhebung dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Gültigkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsschließenden verpflichten sich, die unwirksame Regelung durch eine solche zu ersetzen, die dem erkennbar gewollten Vertragszweck wirtschaftlich weitgehend entspricht. Dies gilt auch für den Fall, dass sich dieser Vertrag als lückenhaft erweisen sollte.
Stand: 05.06.2012
Anlage 1 - Provisionsvereinbarung für die OptimalGrün Direct Energieberater
1. Anspruchsvoraussetzungen
Die OptimalGrün Direct zahlt dem EB unter den nachfolgenden Bedingungen eine einmalige Provision für jedes vom EB vermittelte Produkt, das von der OptimalGrün Direct oder ihrer Produktpartner angeboten wird.
Der EB hat einen Anspruch auf Provision für alle vermittelten Kunden, sobald mit diesen ein Vertrag für die von der OptimalGrün Direct oder ihrer Produktpartner angebotenen Produkte zustande gekommen ist, der Kunde die erste Zahlung geleistet und den Vertrag nicht wirksam widerrufen hat.
Der Provisionsanspruch besteht deshalb beispielsweise nicht für Aufträge, die die OptimalGrün Direct oder ihre Produktpartner nicht annehmen (z.B. fehlende Bonität) oder nicht ausführen können (z.B. Unmöglichkeit der Lieferung) oder bei denen sich herausstellt, dass der Vertrag aus rechtlichen Gründen gar nicht zustande gekommen ist (z.B. minderjähriger Kunde) oder wieder entfällt (z.B. bei Beendigung durch Anfechtung des Vertrages) sowie bei denen der Kunde keine Zahlung leistet oder eine bereits geleistete Zahlung zurückzieht.
Der Provisionsanspruch entfällt weiterhin, wenn der vermittelte Kunde kein Neukunde ist. Als Neukunde zählt, wer in den letzten 24 Monaten vor Vertragsschluss an der betroffenen Abnahmestelle nicht mit einem vergleichbaren von der OptimalGrün Direct oder ihren Produktpartnern angebotenem Produkt beliefert worden ist.
Mit der Zahlung der Provision durch die OptimalGrün Direct sind alle von dem EB unter diesem Vertrag erbrachten Leistungen abgegolten. Dem EB steht kein weiterer Anspruch auf Ersatz seiner Aufwendungen zu, es sei denn, diese sind anderweitig schriftlich vereinbart.
2. Abrechnung und Zahlungsmodalitäten
Die OptimalGrün Direct rechnet die Provisionen einmal monatlich am Ende des jeweiligen Produktionsmonats auf der Basis der zu diesem Zeitpunkt provisionspflichtigen und der im System der OptimalGrün Direct erfassten Verträge ab. Hierbei werden stornierte Verträge gesondert ausgewiesen.
Die Stornohaftung besteht ab Eingang des Auftrages für die Dauer von sechs Monaten.
Es wird eine monatliche Stornoreserve von 15 % des Umsatzes abzüglich der bereits stornierten Verträge (Nettoumsatz) vereinbart, die die OptimalGrün Direct für die Dauer von 6 Monaten anlegt. Nach Ablauf von 6 Monaten wird die OptimalGrün Direct die Reserve monatsweise auflösen und durch eine neue Stornoreserve wieder auffüllen. Etwaige Guthaben für den jeweils aufgelösten Monat überweist die OptimalGrün Direct an den EB. Der Stornohaftung unterliegen sämtliche Verträge, für die die OptimalGrün Direct Zahlungen geleistet hat, die aber nach diesem Vertrag nicht provisionspflichtig sind.
Der Entgeltanspruch (Provisionsanspruch) des EB entsteht erst mit Ablauf der Stornofrist. Nach diesem Vertrag nicht verdiente Provisionen kann die OptimalGrün Direct zurückverlangen.
Bei Beendigung des Vertrages behält die OptimalGrün Direct die Stornoreserve für sechs Monate ein.
Anlage 2 - Provisionsblatt
Anlage 3 - Grundsätze für den Vertrieb von Produkten der OptimalGrün und ihrer Produktpartner
Bitte aufmerksam lesen!
Der Energieberater (EB) trägt dafür Sorge, dass die nachfolgend festgelegten Regelungen von ihm und allen Personen, derer er sich zur Erfüllung des Vertrages bedient – eigenen Mitarbeitern ebenso wie von ihm beauftragten Personen - beachtet und eingehalten werden. Insbesondere hat der EB die Kunden gewissenhaft, freundlich und umfassend zu beraten und zu betreuen, um so eine hohe Zufriedenheit des Kunden zu erreichen. Aggressive, nötigende und sonstige unangemessene Vertriebsformen sind untersagt.
A. Allgemeine Grundsätze für die Vermittlung eines Vertrages
- Es ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, für welches Unternehmen geworben wird, und dass dieses ein unabhängiger Energieanbieter ist.
- Jeder Kunde, der einen Auftrag unterzeichnet hat, erhält einen Produktflyer von der OptimalGrün Direct oder dem jeweiligen Produktpartner. Der Kunde ist darauf hinzuweisen, dass er nach Vertragseingang unverzüglich eine Auftragsbestätigung mit den vereinbarten Vertragsdaten von der OptimalGrün Direct oder dem Produktpartner erhält.
- Die Kommunikation zwischen EB und dem Kunden hat aus Gründen der Nachweisbarkeit in deutscher Sprache zu erfolgen. Daraus folgt, dass die persönliche Kontaktaufnahme sowie Unterbreitung eines Angebots/Vertrags ebenfalls nur in deutscher Sprache erfolgt.
- Für Akquisitionsaktivitäten in Einkaufszentren, -passagen und ähnlichen Einrichtungen ist zuvor eine Genehmigung bei dem für das Gebäude zuständigen Betreiber für die angestrebte Tätigkeit einzuholen.
- Es sind nur unmittelbare Aufträge mit Energieverbrauchern an die OptimalGrün Direct und ihre Produktpartner zu vermitteln. Die Vermittlung von Aufträgen für z.B. unbewohnte Wohnungen ist unzulässig und lässt keinen Provisionsanspruch entstehen. Die Vermittlung von Aufträgen für bspw. Hausverwaltungsgesellschaften benötigt eine Sondervereinbarung, welche mit der OptimalGrün Direct abzustimmen ist.
- Der Kunde ist vor Vertragsschluss über sein gesetzliches bzw. vertragliches Widerrufsrecht zu belehren. Die auf dem Auftrag der OptimalGrün Direct oder ihrer Produktpartner befindliche Widerrufsbelehrung ist vom Kunden zu unterzeichnen. Die OptimalGrün Direct weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass vermittelte Aufträge, die die erforderliche Widerrufsbelehrung nicht enthalten, als unvollständige Auftragsformulare nicht verprovisioniert werden.
- Vor der Weiterleitung von Kundenaufträgen an die OptimalGrün Direct ist zu prüfen, ob die Auftragsformulare vollständig leserlich ausgefüllt und ordnungsgemäß unterzeichnet sind.
- Unbedingt erforderlich für den Abschluss eines Energieversorgungsvertrages ist, dass der akquirierte Kunde identisch mit dem bisherigen Nutzer des Stromanschlusses ist, für den der Energieversorgungsvertrag abgeschlossen werden soll (Ausnahme: Neueinzug). Um diese Identität zu überprüfen, sollte sich der EB die letzte Stromrechnung des Kunden vorlegen lassen, damit die Daten mit den Angaben des Kunden auf dem Auftragsformular überprüft werden können. Zu den zu überprüfenden Angaben gehören insbesondere die persönlichen Daten des Kunden sowie die Zählernummer.
- Auf die bestehenden Kündigungsfristen und -termine des akquirierten Kunden bezüglich seines bestehenden Energieversorgungsvertrages ist zu achten.
- Bei juristischen Personen, Unternehmen oder Betrieben ist dafür zu sorgen, dass die Auftragsformulare ausschließlich durch hierzu berechtigte Personen unterzeichnet werden. Dazu gehört auch der Nachweis der Vertretungsberechtigung des Unterzeichners. Sofern der Nachweis nicht durch einen Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregisterauszug erbracht werden kann, ist der Nachweis der Vertretungsberechtigung mittels einer geschriebenen Vollmacht zu erbringen, die vom Vertretenen unterzeichnet sein muss. Die Vollmacht muss einer Identitätskontrolle sowohl des Vertreters als auch des Vertretenen standhalten.
B. Nutzung des Servicepakets
Die OptimalGrün Direct stellt dem EB ein Servicepaket zur Verfügung, mit dessen Hilfe der EB eine Online-Aktivierung der beauftragten Dienstleistungen vornimmt. Aufgrund dieser EDV-technischen Datenerfassung sind eine schnellere Aktivierung der beauftragten Dienstleistungen und eine Optimierung der hiermit verbundenen Kosten zu erreichen.
- - Die OptimalGrün Direct weist darauf hin, dass die über das Servicepaket angebotenen Inhalte urheberrechtlich, markenrechtlich und/oder durch andere Schutzrechte geschützt sein können. Ihre Nutzung unterliegt daher den geltenden Urheber- und anderen Schutzgesetzen. Der EB verpflichtet sich, die entsprechenden Schutzrechte zu beachten. Der EB hält die OptimalGrün Direct und ihre Produktpartner in jedem Fall von etwaigen Ansprüchen Dritter frei, die wegen Verletzung von Rechten Dritter oder wegen eines gesetz- oder vertragswidrigen Verhaltens des EB geltend gemacht werden können.
- - Im Rahmen der Online-Aktivierung besteht die Möglichkeit, Antragsdaten der Neukundenverträge online via Internet oder per Template an die OptimalGrün Direct zu übertragen. Eine vom EB ausgelöste Übertragung löst bei der OptimalGrün Direct die Aktivierung der beauftragten Dienstleistung aus. Da zum Zeitpunkt der Übertragung zu der OptimalGrün Direct kein unterzeichneter Neukundenvertrag vorliegt, verpflichtet sich der EB, den vom Kunden unterzeichneten Originalvertrag sowie die zusätzlich von der OptimalGrün Direct benötigten Nachweise (Identitätsnachweis, etc.), ordnungsgemäß zu archivieren und auf Anforderung der OptimalGrün Direct oder ihren Produktpartnern umgehend zur Verfügung zu stellen. Sollte der Originalvertrag nach Ablauf der Anforderung nicht bei der OptimalGrün Direct oder ihren Produktpartnern vorliegen, so ist die OptimalGrün Direct berechtigt den Kunden zu deaktivieren und den entstandenen Schaden dem EB in Rechnung zu stellen.
- - Die OptimalGrün Direct haftet weder für Fehler die sich aus dem Servicepaket, noch für Schäden, die durch die Verwendung in Inhalten oder Programmen entstehen. Diese Regelung gilt für alle Arten von Schäden, insbesondere Schäden, die durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung, unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten, Viren oder in sonstiger Weise bei der Nutzung des Servicepaketes entstehen können. Die OptimalGrün Direct ist berechtigt, das Servicepaket jederzeit komplett oder auch in Teilen einzustellen oder zu ändern.
C. Wettbewerbswidrige Handlungen
In Zusammenhang mit der Vermittlungstätigkeit für die OptimalGrün Direct oder ihre Produktpartner dürfen keine wettbewerbswidrigen Handlungen begangen werden. Unwahre Behauptungen und falsche Angaben bezüglich des zu vermittelnden Vertragsverhältnisses, insbesondere folgende Äußerungen und Verhaltensweisen, sind zu unterlassen:
- zu behaupten, man käme von dem örtlichen Stromversorger des Verbrauchers oder einem anderen Stromversorgungsunternehmen bzw. zwischen diesem und der OptimalGrün Direct oder dem jeweiligen Produktpartner bestünde eine Zusammenarbeit bzw. die OptimalGrün Direct oder der jeweilige Produktpartner hätten diesen Stromversorger übernommen oder würden diesen übernehmen und seien damit für die Energieversorgung des Beworbenen zuständig.
- bei einem Wechsel des Energieanbieters ändere sich bis auf den Umstand, dass die OptimalGrün Direct oder der jeweilige Produktpartner zukünftig die Rechnungen des jetzigen Versorgers ausstellen werden, nichts.
- der Verbraucher erhalte bei Vertragsschluss mit der OptimalGrün Direct oder dem jeweiligen Produktpartner seinen Strom weiterhin von seinem aktuellen Versorger, ohne darauf hinzuweisen, dass mit Vertragsabschluss ein Wechsel zu OptimalGrün Direct oder dem jeweiligen Produktpartner erfolgt.
- zu behaupten, die Produkte der OptimalGrün Direct oder ihrer Produktpartner seien günstiger als die des bisherigen Versorgers, ohne dass sich die Ersparnis, die sich für den Verbraucher aus seinem jetzigen Tarifsystem gegenüber dem Preissystem der OptimalGrün Direct oder der jeweiligen Produktpartner ergibt, anhand des Stromverbrauchs und des konkreten Tarifsystems des Verbrauchers berechnen lässt.
- zu behaupten, die OptimalGrün Direct oder der jeweilige Produktpartner seien um einen bestimmten Betrag günstiger als andere Versorger, ohne dass dies in der behaupteten Form nachweisbar richtig ist.
- die Preise der OptimalGrün Direct oder des jeweiligen Produktpartners würden sich in den kommenden Jahren nicht ändern bzw. seien Festpreise.
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Falls der EB ausnahmsweise die Erlaubnis hat, Kunden telefonisch zu akquirieren, sind insbesondere folgende Äußerungen und Verhaltensweisen zu unterlassen:
- telefonisch Verbraucher anzusprechen und Energielieferverträge anzubieten, ohne dass diese ihr Einverständnis mit einem Anruf zuvor ausdrücklich erteilt haben. Werbeanrufe ohne zuvor ausdrücklich erteilte Einwilligung sind gesetzlich mit hohen Bußgeldern belegt.
- Bei einem Anruf zu Werbezwecken die eigene Rufnummer zu unterdrücken. Die Übertragung der Rufnummer bei Werbeanrufen ist zwingend erforderlich und ein Verstoß dagegen ist ebenfalls bußgeldbewehrt!
- Der EB ist darüber hinaus verpflichtet, von dem Werbeanruf einen Mitschnitt zu erstellen und dies in der Weise, dass der Mitschnitt auch vor Gericht als Beweis verwertbar ist. Je nachdem, ob nur der Anrufer oder auch der angerufene Kunde mitgeschnitten werden, ist aus datenschutzrechtlichen Gründen sicherzustellen, dass sich der Anrufer und/oder der Kunde vorher mit dem Mitschnitt einverstanden erklärt haben.
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Der EB verpflichtet sich hiermit gegenüber der OptimalGrün Direct, folgende Person weder zu gewerblichen noch privaten Zwecken zu kontaktieren:
Herrn Christian Beyerle, Hamtorwall 36, 41460 Neuss
Herrn Alexander Horcher, Oberkirchfeldstr. 67, 76135 Karlsruhe - Zukünftige Weisungen der OptimalGrün Direct, die aus wettbewerbsrechtlicher Sicht erforderlich werden, sind zu beachten. Dies gilt insbesondere für Weisungen, die sich aus einstweiligen Verfügungen oder Unterlassungserklärungen ergeben
D. Sanktionen
- Der EB ist für die aus der Nichtbeachtung seiner Sorgfaltspflichten resultierenden Schäden der OptimalGrün Direct und ihren Produktpartnern gegenüber schadensersatzpflichtig.
- Bei Verstößen gegen die vorgenannten Verhaltensregelungen kann die OptimalGrün Direct den Energieberatervertrag fristlos kündigen und dem EB das Recht zum Vertrieb von Produkten der OptimalGrün Direct oder ihrer Produktpartner mit sofortiger Wirkung entziehen.
- Hinsichtlich des Falles C Nr. 8 dieser Anlage erfolgt folgende Belehrung: Im Falle der Zuwiderhandlung muss der EB nicht nur mit einer Kündigung des Energieberatervertrages und einem Regress rechnen, sondern unabhängig von Schadensersatzforderungen wird eine Vertragsstrafe von 1.000,00 Euro je Verstoß fällig.
